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2019-1-13 · - Bijouteriewaren, Schmuckuhren, echte Perlen, Edelsteine und andere Juwelen - Kunstgegenstände und Gegenstände mit Liebhaberwert mit einem Einzelwert von mehr als CHF 50’000.00 - Lebende Tiere. 5. Verrechnungsverbot. Seitens des Kunden ist die Verrechnung eines allfälligen Schadens mit der Auftragsvergütung von flash ausgeschlossen. 6 ...

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